Besuchs- und Aufenthaltsbestimmungen, Deponieführungen und Öffentlichkeitsarbeit

Für Schulen, Kindergärten, Kinderbetreuungen, Erwachsenenbildung, Vereine und sonstige Einrichtungen bzw. Zusammenschlüsse von Personen

BESUCHSBESTIMMUNGEN:

Für die Besuche unseres pädagogisch zertifizierten Fachpersonal in Schulen, Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Erwachsenenbildung, bei Vereinen, bei Projekten aller Art, in Betrieben und bei sonstigen Zusammenschlüssen von Personen, sind das Fachpersonal des AWVO (Abfallwirtschaftsverbandes Osttirol) und deren BegleiterInnen als GastreferentInnen anzusehen. Oben genanntes pädagogisch zertifiziertes Fachpersonal ist ausschließlich für das Näherbringen der Thematik Abfallvermeidung und -trennung sowie Ressourcenschonung und Umweltmanagement geschult und darf nicht als Aufsichtspersonen verwendet bzw. angerechnet werden.

AUFENTHALTSBESTIMMUNGEN:

Der sichere Aufenthalt in den für die Schulung der Thematik Abfallvermeidung und -trennung sowie Ressourcenschonung und Umweltmanagement ausgewählte Veranstaltungsbereich, wie Schule, Kindergarten,Recyclinghof, Gemeindezentrum usw. sowie der Hin- und Rückweg zum Veranstaltungsbereich unterliegen ebenfalls im Verantwortungsbereich und der Aufsichtspflicht des Einladers bzw. Veranstalters.

DEPONIEFÜHRUNGEN:

Für eine Führung auf unserem Deponiegelände mit den Nebenanlagen wie ABL (Abfallbehandlung Lavant) usw. gelten die aktuell geltenden Sicherheitsbestimmungen. Vor dem Beginn der Führung ist eine Registrierung sämtlicher BesucherInnen erforderlich. Die Registrierung ist bei einer Gruppe von Minderjährigen von der verantwortlichen Aufsichtsperson zu unterzeichnen. Anschließend wird von unserem geschulten Deponiefachpersonal eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt. Die Sicherheitsrichtlinien und Anweisungen unserer DeponiemitarbeiterInnen sind ausnahmslos einzuhalten.  

Für den gesamten Aufenthalt sind die BesucherInnen angehalten festes Schuhwerk zu tragen.

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT:

Im Zusammenhang dieser Veranstaltungen werden von den MitarbeiterInnen des AWVO Fotos, Videos und Tonaufnahmen von den anwesenden TeilnehmerInnen gemacht, welche zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Abfallwirtschaftsverbandes Osttirol und deren Partnerbetrieben verwendet werden. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erklären sich die TeilnehmerInnen einverstanden, dass das Bild-, Video- und Tonmaterial ohne Vergütungsansprüche der abgebildeten Person für sämtliche Bereiche, wie Facebook, Instagram, Website und sonstige Medien, die dem Ansehen unseres Unternehmens nicht schaden, genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden darf.

Bei minderjährigen Personen und Gruppen, wie z.B. Kindergärten, Schulen außerschulische Betreuungseinrichtungen und sonstige Zusammenschlüsse von minderjährigen Personengruppen, ist die jeweilige Leitung dieser Gruppen dafür verantwortlich, dass für die minderjährigen obige Zustimmung der Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter vorliegt, sofern es nicht schon im Rahmen der Vereinbarungen für die Schulen und die Kindergärten, der außerschulischen Betreuungen und sonstigen Vereinbarungen für das laufende Schuljahr genehmigt wurde.

Sofern keine Zustimmung für das Anfertigen von Bild- Video- und Tonaufnahmen gegenüber des AWVO möglich ist, ist dies in schriftlicher Form mit Übermittlungsbestätigung rechtzeitig an den AWVO zu übermitteln, ansonsten kann der AWVO ohne weitere Überprüfung davon ausgehen, dass diese Zustimmung vorliegt.

HAFTUNG:

Haftungen jeglicher Art durch den Abfallwirtschaftsverband Osttirol werden ausgeschlossen.

Mit der Inanspruchnahme unseres Angebotes und der Unterzeichnung bzw. Online- Zustimmung der vorliegenden Bedingungen wird bestätigt die Inhalte zu akzeptieren und auch verstanden zu haben.