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Gewerbeabfälle

Für Gewerbebetriebe bestehen je nach anfallendem Abfallvolumen unterschiedliche Möglichkeiten für die kostenlose
Entsorgung von lizenzierten Verpackungsabfällen.


Verpackungen (Kunststoff, Metall, Papier, Altglas), die von Waren stammen, welche von österreichischen Lieferanten bezogen wurden, gelten ohne weiteren Nachweis als lizenziert. Das bedeutet, dass bereits vom Lieferanten eine Gebühr für die Entsorgungskosten entrichtet wurde.

Die Verpackungsabfälle müssen von der Anfallstelle sauber (restentleert) und sortenrein nach Sammelkategorien getrennt übergeben werden. Sollte die Sammelware nicht den Anforderungen entsprechen, können vom Entsorger Sortiergebühren verrechnet werden.

Gewisse Verpackungen aus Gewerbebetrieben sind aus der Verpackungsverordnung ausgenommen – ein Beispiel dafür sind Fleischfolien (mit Blut und/oder Fett verunreinigte Kunststofffolien). Einen detaillierten Praxisleitfaden mit einer genauen Abgrenzung von Verpackungen und Nicht-Verpackungen findest du HIER.



LEICHT- UND METALLVERPACKUNGEN

Betriebe mit haushaltsähnlichem Abfallaufkommen

Sie können wie Privathaushalte Ihre Verpackungsabfälle kostenlos am Recyclinghof anliefern. Als maximales Abfallaufkommen gelten 2.640 Liter pro Packstoff und Jahr. Das entspricht rund 66 kg Leichtverpackungen und 132 kg Metallverpackungen.

Kleingewerbe

Betriebe, deren Abfallaufkommen je Packstoff weniger als 1.100 Liter im 4-wöchigen Abfuhrintervall beträgt, können das Angebot der getrennten Sammlung direkt beim Entsorger in Anspruch nehmen, insofern der Anfallort auf der üblichen Sammelroute liegt. Beantragen Sie dazu bei der Firma Rossbacher das entsprechende Anmeldeformular. Für die Anmeldung benötigen Sie eine Anfallstellennummer (AS-Nr.) – dazu müssen Sie sich auf der Seite der VKS GmbH registrieren. Die Abholung der Container erfolgt je nach Vereinbarung 14-tägig bzw. monatlich. Die Anschaffungskosten für einen Vorsammelcontainer sind selbst zu tragen.

Gewerbe und Industriebetriebe

Betrieben, deren jährliches Abfallaufkommen höher als jenes des Kleingewerbes (mehr als 1.100 Liter im 4-wöchigen Abfuhrintervall) ist, steht eine unentgeltliche Rücknahme für entpflichtete, restentleerte und sortenrein nach Sammelkategorie getrennt gesammelte Verpackungen zu. Es stehen zwei Möglichkeiten für die Entsorgung zur Verfügung:

  1. Selbstanlieferung bei der Firma Rossbacher: In Österreich entpflichtete Verpackungen können restentleert und sortenrein nach Sammelkategorie getrennt abgegeben werden. Bei der Übergabe muss die AS-Nr. bekannt gegeben werden.
  2. Abholung durch die Firma Rossbacher: Informieren Sie sich bei der Firma Rossbacher diesbezüglich. Kosten für Behälter, Sammlung und Transport sind zu vereinbaren. Die Anmeldung bei der VKS GmbH für den Erhalt der Anfallstellennummer ist in jedem Fall notwendig.

ALTGLAS- UND PAPIERVERPACKUNGEN

Wenn der wöchentliche Anfall an lizenzierten Papierverpackungen min. 15 kg und max. 100 kg beträgt, kann die kostenlose Geschäftsstraßenentsorgung (GESTRA) beansprucht werden (insofern die Abholung in eine bestehende GESTRA integriert werden kann. Ist das nicht möglich, müssen Kosten für Behälter, Sammlung und Transport vereinbart werden.) Infos und das Anmeldeformular dazu erhalten Sie von der Firma Rossbacher. Wenn die lizenzierte Altglasmenge monatlich min. 1m³ (ca. 300 kg) beträgt und der Anfallort auf der üblichen Sammelroute liegt, kann ebenso eine Abholung bei der Firma Rossbacher beantragt werden. Kosten für Vorsammelbehältnisse sind selbst zu tragen.