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Elektroaltgeräte

Bei allen Produkten, die blinken, leuchten, Geräusche machen oder sich bewegen, handelt es sich um Elektrogeräte. Diese Geräte dürfen aus zwei Gründen keinesfalls im Restmüll oder Sperrmüll entsorgt werden – erstens können sie bei mechanischer Beanspruchung explodieren/Feuer fangen und stellen somit eine erhebliche Gefahr für die MitarbeiterInnen in der Entsorgungswirtschaft dar. Außerdem enthalten Elektrogeräte wertvolle Rohstoffe, die nur bei richtiger Sammlung und Verwertung entsprechend zurückgewonnen werden können. Beispielsweise enthalten eine Tonne Althandys 30 mal mehr Gold als eine Tonne Golderz.


Bei Elektroaltgeräten wird zwischen 5 Sammelkategorien unterschieden. Während Elektrogroßgeräte auch über den Schrott gesammelt werden dürfen, gibt es für alle anderen Kategorien eigene Sammelboxen/-paletten am Recyclinghof.


Getrennt gesammelt werden:

  • Elektrogroßgeräte
  • Elektrokleingeräte
  • Kühlgeräte
  • Bildschirmgeräte
  • Gasentladungslampen

Elektro­großgeräte

werden gemeinsam mit den Altmetallen im Schrottcontainer gesammelt:

  • Waschmaschine, Wäschetrockner
  • Geschirrspüler
  • Bügelmaschine
  • Elektroherde
  • Cerankochfelder
  • Heizgeräte
  • Spiel-, Sport- und Freizeitgeräte


Alle Geräte, deren längste unbiegsame Kante größer als 50cm ist!




ELEKTRO­KLEINGERÄTE

  • Bügeleisen
  • Mixer, Kaffeemaschinen, Toaster
  • Elektrische Pfeffermühlen
  • Rasierapparate, Elektrische Zahnbürsten, Fön
  • Fernbedienung
  • Tastaturen, Drucker, Maus, USB-Sticks
  • Bohrmaschinen, Handkreissägen
  • Elektrische Dartscheibe, Spielzeugeisenbahn
  • Handys (Sondersammlung wenn vorhanden)
  • LED-Lampen


Alle Geräte, deren längste unbiegsame Kante kleiner als 50cm ist!



Kühlgeräte

  • Kühl- und Gefrierschränke
  • Kühltruhen, -vitrinen
  • Klimageräte
  • Eismaschinen
  • Weinkühlschränke
  • Kühlboxen (elektrisch)


Nicht am Recyclinghof angenommen werden gewerbliche Großanlagen mit Kältekreislauf für Kühlung und Klimatisierung.



Bildschirmgeräte

Fast alle tragbaren Elektrogeräte wie zB:

  • Fernsehgeräte
  • EDV-Monitore
  • Flachbildschirme
  • Tablets
  • Laptops




Gasentladungs­lampen

Stabförmig:

  • Neonröhren, Gasentladungslampen


Sonderformen:

  • Energiesparlampen
  • Solarleuchten
  • Quecksilber-, Natrium, Metalldampflampen
  • Natriumlampe (Niederdruck)


Herkömmliche Glühbirnen sowie Halogenbrenner, Halogenlampen und Sofittenleuchten gehören in den Restmüll!


Achtung: LED-Lampen gehören zu den Elektrokleingeräten!

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