News AWVO // 28. November 2024

Einwegpfand
Ab Jänner 2025 gibt es zwei Neuerungen bei der Verpackungssammlung – Das Einwegpfand und die Mixsammlung (Gemischte Sammlung)!
Ab 1. Jänner 2025 ist für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff (PET-Flaschen) und Metall (Aluminiumdosen) ein Pfand in Höhe von 0,25 Euro zu zahlen.
Dieses Pfand wird automatisch mit verrechnet. Bei Rückgabe der Getränkeverpackung erhalten Sie das Pfand zurück. Die Pfandflaschen und -dosen müssen das österreichische Pfandlogo enthalten, leer sein und dürfen nicht zerdrückt sein.
Vom Pfandsystem ausgenommen sind:
- Milch- und Milchprodukte
- Sirupe
- Getränkeverpackungen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische
- Zwecke gedacht sind.
- Getränke in Verbundkartons (z.B. Tetra Pak®)
Achtung: es gibt eine Übergangsfrist. Getränkeverpackungen ohne Pfandsymbol dürfen noch bis 31. Dezember 2025 verkauft werden. Achten Sie daher unbedingt auf das Pfandsymbol. Getränkeverpackungen ohne Pfandsymbol können wie bisher entsorgt werden.
Bitte beachten: Pfandflaschen können nur an Verkaufsstellen zurückgegeben werden! Die Rücknahme und Pfandauszahlung erfolgt ausschließlich über den Handel.
Weitere Informationen betreffend Pfand und gemischter Sammlung finden Sie unter oesterreich-sammelt.at, recycling-pfand.at, und in diesem Dokument.