Neue Deponie-VO
Die Deponieverordnung „Neu“ ist 2004 in Kraft getreten, welche besagte, dass mit einer Übergangsfrist bis 2008 keine unbehandelten Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen. In dieser Verordnung wurden somit neue Parameter definiert, die gewährleisten, dass Abfälle möglichst reaktionsarm deponiert werden. Zur Erreichung dieses Ziels musste der Hausmüll somit ab sofort vorbehandelt werden.
Dies kann damals wie heute dem Stand der Technik entsprechend auf zweierlei Arten geschehen: Entweder thermisch mittels Müllverbrennung oder mechanisch-biologisch, wie es in Osttirol gemacht wurde.