news // 30. August 2022
Fehlwürfe im Sperrmüll
Als Sperrmüll werden jene Abfälle bezeichnet, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die Restmülltonne passen. Sperrmüll wird in allen Recyclinghöfen, bei mobilen Sammlungen der Gemeinden oder direkt bei den Abfallentsorgungsunternehmen angenommen.
Die Behandlung des Sperrmülls erfolgt gleichermaßen wie jene des Restmülls – das bedeutet zum Schluss dient er als Ersatzbrennstoff in der Papierindustrie und wird verbrannt. Daher sollten auch im Sperrmüll keine Wertstoffe entsorgt werden, wie beispielsweise Metalle, Altholz oder Elektroaltgeräte.
Häufig wird auch Dämmwolle über den Sperrmüll entsorgt – da Dämmstoffe schwer brennbar sind und die Fasern die Filter in der Müllverbrennungsanlage verunreinigen können, müssen diese unbedingt gesondert entsorgt werden. Da sie in den meisten Recyclinghöfen nicht übernommen werden dürfen, müssen sie direkt bei der Firma Rossbacher angeliefert werden. Immer wieder kommt es zu Beschwerden seitens der Verbrennungsanlagen und auch zu Strafzahlungen, die den Gemeinden der betroffenen Sperrmüllanlieferungen weiterverrechnet werden müssen – das wirkt sich im Endeffekt negativ auf die Müllgebühren aller BürgerInnen aus.