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Asbestabfall ab 2007 gefährlicher Abfall |
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Seit 1.1.2007 gelten Asbestabfälle wie Eternit-Dacheindeckungen, Fassadenplatten, Blumentröge und Asbest-Isoliermaterial als gefährlicher Abfall. Da diese Materialien bei Umbau- und Abbrucharbeiten anfallen und nicht in Zusammenhang mit der Haushaltsführung stehen, können sie auch nicht als Siedlungsabfall über die Rest- oder Sperrmüllsammlung entsorgt werden. Diese Abfälle dürfen auch nicht mit Bauschutt vermischt werden. Bitte übergeben Sie diese Abfälle gemäß österreichischem Abfallwirtschaftsgesetz gegen Begleitschein einem befugten Abfallsammler! In Osttirol an die Fa. Rossbacher Tel.: 04852/6669-17 Für weiter Informationen rufen Sie
die Abfallberatung des AWVO an. |
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